Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen
Das Rettungspersonal im Fachdienst Rettungshundezüge hat gegenüber dem Notfallpatienten eine Garantenstellung. Diese verpflichtet das Personal zur Ergreifung aller zur Abwendung der lebensbedrohlichen Situation notwendigen, erforderlichen und geeigneten Maßnahmen, zu der es nach Ausbildung & Kenntnissen und Fähigkeiten imstande ist. Damit die Ehrenamtlichen der ASB-Rettungshundezüge dieser Garantenstellung gerecht werden können, sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

Hilfsfristen
Zwischen dem Alarmeingang und dem Eintreffen an der Einsatzstelle sollten nicht mehr als maximal 90 Minuten vergehen. Der Einsatzleiter Rettungshunde sollte idealerweise vor den Rettungshundeteams (RH-Teams) an der Einsatzstelle eintreffen.

Personelle Voraussetzungen
Jeder Rettungshundezug (RHZ) sollte in der Lage sein, wenigstens 10 geprüfte und einsatzfähige RH-Teams zu gewährleisten, um für den Einsatz mindestens 5 RH-Teams, und das an 24 Stunden und an sieben Tagen in der Woche, garantieren zu können.
Mit weniger als 5 RH-Teams ist der Einsatz in einem Suchabschnitt nicht sinnvoll.
Pro REIZ ist ein/e Helfer/-in (ohne Hund) mit Sanitätsausbildung (mindestens SDL Lehrgang) mitzuführen. Pro RHZ ist ein beratender Einsatzleiter (ohne Hund) in die Einsatzleitung abzustellen.

Einsatzfahrzeuge
Jeder RHZ sollte für den Transport von je fünf RH-Teams über ein Einsatzfahrzeug mit folgenden Voraussetzungen verfügen:

Bei einem Primäreinsatz betragen die Anfahrt und der Transport mit Privatfahrzeugen ein erhöhtes Unfall- und Versicherungsrisiko. Darüber hinaus können mit Privatfahrzeugen weder die Hilfsfristen noch die ungehinderte Auffahrt zum Einsatzort gewährleistet werden.

Materielle Voraussetzungen

Einsatzfähigkeit und Grundversorgung
Falls eine Rettungshundeeinheit nicht einsatzklar ist, muss eine engmaschige Absprache mit der nächstgelegenen Rettungshundeeinheit und der zuständigen Leitstelle selbstverständlich sein.