Arbeitsunfähigkeit
Melden Sie Ihre Abwesenheit oder Verlängerung in jedem Fall bis spätestens 7:30 Uhr ihrer zuständigen Koordinationskraft.
Die Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform entfiel am 1. Januar 2023.
Zur Sicherung des Betriebsablaufes und Ihrer Lohnfortzahlung benötigt der ASB dennoch Ihre Meldung über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Bitte füllen Sie nach Ihrem Arztbesuch dieses Formular aus und senden Sie es über den Abschicken Button direkt an den ASB.
Die Anforderungen des Datenschutzes werden sichergestellt.

