Der Heimbeirat

Was macht der Heimbeirat im Seniorenzentrum?
Der Heimbeirat ist das zentrale Mitwirkungsgremium und Interessenvertretung für die BewohnerInnen im Heim. Durch ihn wirken die BewohnerInnen von Heimen in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit.

Ist ein Heimbeirat Pflicht?
Der Heimbeirat ist Vermittler und Bindeglied zwischen Heimleitung und Bewohnerschaft. Er ist bei allen Entscheidungen einzuschalten, bei denen ein Mitwirkungsrecht besteht. Heimträger und Heimleitung sind daher verpflichtet, den Heimbeirat vor ihren Entscheidungen anzuhören und sich mit der Meinung auseinanderzusetzen.

Wie viele Mitglieder hat ein Heimbeirat?
In Heimen mit in der Regel bis zu 50 Bewohnerinnen und Bewohnern kann der Heimbeirat auf einer Wahlversammlung gewählt werden. Der Wahlausschuss entscheidet, ob ein vereinfachtes Wahlverfahren durchgeführt wird.

Welche Aufgaben hat der Bewohnerbeirat?
Jeder Bewohner der stationären Einrichtung hat das Recht, dem Bewohnerbeirat eine Beschwerde oder Anregung zu übermitteln. Die Aufgabe des Beirates besteht darin, die Beschwerden oder Anregungen mit der Leitung oder dem Träger der Einrichtung zu besprechen und mit dem Träger auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Wie oft Beiratssitzung?
Die Sitzungsfrequenz sollte in der Regel bei etwa vier Sitzungen pro Jahr liegen. Einerseits muss der Beirat in seiner Arbeit zeitnah in die Unternehmenssteuerung eingebunden werden, andererseits darf und sollte er nicht zu stark in die operative Führung eingreifen.

zu Wikipedia Heimbeirat

Broschüre Heimbeirat

Der Heimbeirat im Seniorenzentrum Volkach

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Karin Springer

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Sabrina Amthor

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Kathrin Hölzelberger

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Theo Schmitt

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Robert Hiemer Krafft

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Friedrich Kaiser

Nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre Anliegen an den Heimbeirat. Die Heimbeiratsmitglieder werden bei der nächsten Sitzung über Ihr Anliegen informiert. Alle Informationen werden vertrauenswahrend behandelt. 

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